Ratgeber
Registrierkassenpflicht 2028: Was geplant ist
Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2028 eine Kassenpflicht: Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz sollen keine offene Ladenkasse mehr nutzen dürfen, sondern eine elektronische Kasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE). Wer weniger als 12.000 € im Jahr bar einnimmt, soll ausgenommen sein. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; der Abschluss ist für den 18. Dezember 2026 geplant.
Geprüft im November 2026 anhand des Regierungsentwurfs (Bundestag-Drucksache 21/8867 vom 2. November 2026), der Seite des Bundesfinanzministeriums und Informationen der IHKs.

Das Wichtigste in Kürze (geplant)
- Kassenpflicht: Wer gewerblich, freiberuflich oder land- und forstwirtschaftlich tätig ist und mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr hat, soll eine elektronische Kasse mit TSE verwenden müssen (geplanter § 146b AO).
- Ausnahme: Wer Bargeld annimmt, aber im Kalenderjahr weniger als 12.000 € bar einnimmt, soll nicht unter die Pflicht fallen. Wer gar kein Bargeld annimmt, kann diese Ausnahme nicht nutzen.
- Start: Wer die Grenzen 2026 überschreitet, soll ab 1. Januar 2028 betroffen sein. Wer sie erstmals 2027 oder später überschreitet, ab dem 1. Juli des Folgejahres.
- Digitaler Beleg: Ab 2028 soll statt des Papierbons ein elektronischer Beleg bereitgestellt werden, etwa per QR-Code. Das gilt für alle, die eine elektronische Kasse nutzen.
- Bußgeld: Wer trotz Pflicht keine elektronische Kasse nutzt, soll bis zu 25.000 € zahlen können.
Wer betroffen sein soll
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG, also dieselbe Größe wie bei der Kleinunternehmerregelung. Bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa von Heilberufen oder Versicherungsvertretern, zählen dabei nicht mit. Die Pflicht betrifft laut Begründung des Entwurfs alle Einnahmen, die nicht per Lastschrift oder Überweisung über ein Konto laufen. Neben Bargeld müssen also auch Kartenzahlungen über die Kasse erfasst werden.
Welche Kasse Sie nutzen, schreibt der Entwurf nicht vor. Erlaubt ist eine klassische Registrierkasse, ein Kassensystem oder eine Cloud-Kasse auf Tablet oder Smartphone, solange sie die Anforderungen des § 146a AO erfüllt: TSE und Datenexport nach der Schnittstelle DSFinV-K.
Grenzen und Fristen im Überblick
| Ihre Lage | Was laut Entwurf gilt |
|---|---|
| 2026 über 100.000 € Gesamtumsatz und mindestens 12.000 € bar (oder kein Bargeld, aber Kartenzahlungen) | Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 |
| Grenzen erstmals 2027 überschritten | Kassenpflicht ab 1. Juli 2028 |
| Grenzen erstmals 2028 oder später überschritten | Kassenpflicht ab 1. Juli des Folgejahres |
| Über 100.000 €, aber unter 12.000 € Barumsatz | Keine Kassenpflicht (Ausnahme) |
| Bis 100.000 € Gesamtumsatz | Keine Kassenpflicht, offene Ladenkasse bleibt erlaubt |
| Zwei Kalenderjahre in Folge, in denen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind | Kassenpflicht endet mit Ablauf des zweiten Jahres |
Wer gar kein Bargeld annimmt, kann die 12.000-Euro-Ausnahme laut Entwurf nicht nutzen. Beim Ende der Pflicht ist der Entwurf nicht eindeutig: Ob eine der beiden Grenzen reicht oder beide unterschritten sein müssen, bleibt offen. Die Begründung verlangt beides.
Ihren voraussichtlichen Stichtag zeigt der Kassenpflicht-Check.
Ausnahmen und Befreiungen
Neben der 12.000-Euro-Grenze sieht der Entwurf zwei Wege vor:
- Befreiung durch das Finanzamt im Einzelfall (§ 146b Abs. 4 AO-E in Verbindung mit § 148 AO). Die Begründung nennt als Beispiele: Die Grenze wird nur durch eine Vermietung neben dem Betrieb überschritten, oder nur durch ein einmaliges Ereignis wie den Verkauf eines Betriebsgrundstücks.
- Ausnahmen per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums. Laut BMF kommen dafür etwa Vertrauenskassen, die Direktvermarktung in der Landwirtschaft sowie Wochen- und Jahrmärkte in Betracht. Diese Verordnung gibt es noch nicht.
Digitaler Beleg statt Papierbon
Ab dem 1. Januar 2028 soll die heutige Belegausgabepflicht (Bonpflicht) durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden. Der Beleg muss in einem standardisierten Format bereitstehen. Wie, ist offen: QR-Code auf dem Kundendisplay, Download-Link, NFC, E-Mail oder Kundenkonto. Kunden müssen den Beleg nicht annehmen. Auf Wunsch haben sie weiter Anspruch auf eine Quittung auf Papier (§ 368 BGB). Für Kassen mit eichpflichtiger Waage, die nach Eichrecht einen Beleg drucken müssen, sind Papierbelege noch bis 31. Dezember 2032 erlaubt. Wer keinen Beleg bereitstellt, soll ein Bußgeld bekommen können; nach der geplanten Regel bis zu 5.000 € (§ 379 Abs. 4 AO).
Die heutige Möglichkeit, sich vom Finanzamt von der Bonpflicht befreien zu lassen, ist in der neuen Regel nicht mehr vorgesehen. Wer heute eine solche Befreiung hat, sollte ab 2028 mit der Pflicht zum digitalen Beleg rechnen.
Wichtig: Die Belegbereitstellung gilt für alle, die eine elektronische Kasse nutzen – auch für Betriebe unter 100.000 €, die freiwillig eine Kasse haben. Fragen Sie Ihren Kassenanbieter, ob Ihr System bis 2028 digitale Belege kann.
Der Zeitplan
- 7. August 2026: Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums
- 23. September 2026: Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf
- 2. November 2026: Gesetzentwurf als Drucksache 21/8867 im Bundestag
- 6. November 2026: Erste Lesung, Überweisung an die Ausschüsse (federführend der Finanzausschuss)
- 18. Dezember 2026 (geplant): Beschluss im Bundestag und Zustimmung im Bundesrat
- 1. Januar 2028: Kassenpflicht und digitale Belegbereitstellung sollen starten
- 1. Juli 2028: Start für Betriebe, die die Grenzen erstmals 2027 überschreiten
Was Sie jetzt tun können
- Zahlen prüfen: Ermitteln Sie Gesamtumsatz und Barumsatz für 2026. Kasseneinnahmen und -ausgaben müssen Sie schon heute täglich festhalten. Halten Sie Bar- und Kartenumsätze dabei auseinander, dann haben Sie die Zahlen für die Grenzen sofort zur Hand.
- Kasse prüfen: Nutzen Sie eine offene Ladenkasse, planen Sie einen Wechsel für 2027 ein. Lesen Sie dazu Offene Ladenkasse 2028.
- Angebote vergleichen: Die Checkliste zur Kassenauswahl hilft dabei. Warten Sie mit dem Kauf, bis der Gesetzestext feststeht, holen Sie aber schon Angebote ein.
- E-Rechnung mitdenken: Spätestens ab 2028 gilt auch die E-Rechnungspflicht bei Rechnungen an Unternehmen (größere Betriebe schon ab 2027; Ausnahmen u. a. für Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 €). Termine finden Sie in der Übersicht der Fristen.
- Steuerberatung fragen, wenn Sie knapp an den Grenzen liegen oder eine Befreiung in Frage kommt.
Häufige Fragen
Ist die Kassenpflicht 2028 schon beschlossen?
Nein, Stand November 2026 ist sie ein Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat sollen das Verfahren am 18. Dezember 2026 abschließen. Bis dahin sind Änderungen möglich.
Welcher Umsatz zählt für die 100.000-Euro-Grenze?
Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im Kalenderjahr, also alle Umsätze des Unternehmens, nicht nur die Bareinnahmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden nicht mitgerechnet.
Zählen Kartenzahlungen zum Barumsatz?
Für die 12.000-Euro-Grenze zählt laut Entwurf der Umsatz mit Bargeld. Kartenzahlungen müssen bei bestehender Kassenpflicht aber trotzdem über die Kasse erfasst werden.
Muss ich ab 2028 Kartenzahlung anbieten?
Der Gesetzentwurf enthält keine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten. Er regelt nur die Kasse und den Beleg.
Was kostet eine Kasse für die Pflicht?
Die Bundesregierung rechnet mit rund 575 € für eine stationäre Kasse und rund 500 € für eine Cloud-Kasse samt Tablet, dazu 93 € im Jahr für die TSE. Die Wirtschaftsverbände halten das für zu niedrig und nennen aus der Praxis rund 3.500 € je Kasse. Mehr dazu in der Checkliste zur Kassenauswahl.
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8867, Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen (2. November 2026), Art. 1 Nr. 5 (§ 146b AO-E), Art. 2, Art. 4 (Art. 101a EGAO-E) und Begründung (abgerufen November 2026)
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung am 6. November 2026 (abgerufen November 2026)
- Bundesfinanzministerium: Digitale Kassen und das Ende der Papierbons (23. September 2026, abgerufen November 2026)
- IHK Hannover: Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht (Stand 19. Oktober 2026, abgerufen November 2026)
- Oldenburgische IHK: Pläne zum Kassengesetz (abgerufen November 2026)



