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Kassenpflicht-Check: Sind Sie ab 2028 betroffen?

Beantworten Sie sechs Fragen. Sie sehen sofort, ob Ihr Betrieb nach dem geplanten Gesetz voraussichtlich eine elektronische Kasse braucht, ab wann und welche Ausnahme in Frage kommt. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert.

Geprüft im November 2026 anhand des Regierungsentwurfs (Bundestag-Drucksache 21/8867 vom 2. November 2026). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

1. Sind Sie gewerblich, freiberuflich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig?Nicht gemeint sind zum Beispiel reine Vermieter oder Privatleute.
2. Wie bezahlen Ihre Kunden?
Alle Umsätze des Unternehmens, nicht nur die Barumsätze.
5. Welche Kasse nutzen Sie heute?
6. Wo verkaufen Sie hauptsächlich?

So kommt das Ergebnis zustande

Der Check bildet den geplanten § 146b der Abgabenordnung und die Übergangsregel im Regierungsentwurf ab:

  • Grenzen: Mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr. Wer Bargeld annimmt, ist ausgenommen, wenn er im Jahr weniger als 12.000 € bar einnimmt.
  • Start: Grenzen 2026 überschritten: Pflicht ab 1. Januar 2028. Erstmals 2027 oder später überschritten: Pflicht ab 1. Juli des Folgejahres.
  • Ende: Die Pflicht endet nach zwei Kalenderjahren in Folge, in denen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
  • Verkaufsort: Für Märkte, Vertrauenskassen und Direktvermarktung kann das Bundesfinanzministerium Ausnahmen per Verordnung regeln. Eine solche Verordnung liegt noch nicht vor. Der Check zeigt deshalb nur einen Hinweis.
  • Digitaler Beleg: Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss ab 2028 einen elektronischen Beleg bereitstellen, unabhängig vom Umsatz.

Mehr zu den Hintergründen lesen Sie unter Kassenpflicht 2028: Was geplant ist.

Beispiele

BetriebZahlen 2026Ergebnis nach Entwurf
Kiosk mit Geldkassette140.000 € Umsatz, 110.000 € barKassenpflicht ab 1. Januar 2028
Friseursalon, 2027 erstmals über der Grenze95.000 € (2027: 105.000 €, davon 30.000 € bar)Kassenpflicht ab 1. Juli 2028
Handwerksbetrieb, fast nur Überweisung400.000 € Umsatz, 6.000 € barAusnahme: unter 12.000 € bar
Hofladen mit Vertrauenskasse60.000 € UmsatzKeine Kassenpflicht (unter 100.000 €)

Nächste Schritte nach dem Check

  1. Legen Sie Ihre Umsatzzahlen 2026 nach dem Jahresabschluss bereit und prüfen Sie den Check erneut.
  2. Wenn Sie betroffen sind: Vergleichen Sie Kassen mit der Checkliste zur Kassenauswahl und planen Sie Einführung und Schulung mit Vorlauf.
  3. Wenn Sie knapp an einer Grenze liegen oder eine Befreiung in Frage kommt: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
  4. Prüfen Sie zugleich Ihre Pflichten zur E-Rechnung im E-Rechnung Pflicht-Check.
Grenzen dieses Checks: Er beruht auf einem Gesetzentwurf und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie mehrere Betriebe, Organschaften, gemischte steuerfreie Umsätze oder Taxi- und Mietwagenbetriebe sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen. Nach dem Gesetzesbeschluss passen wir den Check an.

Häufige Fragen zum Check

Was gilt, wenn ich gar kein Bargeld annehme?

Die 12.000-Euro-Ausnahme gilt laut Entwurf nur für Betriebe, die Bargeld annehmen. Kartenzahlungen sollen bei Kassenpflicht über die Kasse erfasst werden. Wer nur Karte annimmt und über 100.000 € liegt, ist nach dem Wortlaut voraussichtlich betroffen. Betriebe, die nur per Überweisung oder Lastschrift bezahlt werden, haben laut Begründung keine Einnahmen, die über eine Kasse laufen müssten. Ganz klar ist der Entwurf hier nicht.

Ich habe schon eine Kasse mit TSE. Muss ich etwas tun?

Für die Kassenpflicht nicht. Prüfen Sie aber, ob Ihre Kasse ab 2028 elektronische Belege bereitstellen kann, zum Beispiel per QR-Code. Ab 2028 soll außerdem auch ein Wechsel der TSE dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Meine elektronische Kasse hat keine TSE. Was nun?

Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht schon heute eine zertifizierte TSE (§ 146a AO). Das ist keine Frage von 2028. Klären Sie das zeitnah mit Ihrem Kassenanbieter oder Ihrer Steuerberatung.

Welches Jahr zählt für die Grenzen?

Erstmals das Jahr 2026. Wer 2026 über den Grenzen liegt, ist ab 1. Januar 2028 betroffen. Danach gilt: Grenzen in einem Jahr überschritten, Pflicht ab 1. Juli des Folgejahres.

  1. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8867, Gesetzentwurf der Bundesregierung, § 146b AO-E, Art. 101a EGAO-E und Begründung (2. November 2026, abgerufen November 2026)
  2. Bundesfinanzministerium: Digitale Kassen und das Ende der Papierbons (23. September 2026, abgerufen November 2026)
  3. § 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme (abgerufen November 2026)

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