KMU·Praxis

Für kleine Betriebe in Deutschland

Neue Pflichten für Ihren Betrieb – verständlich erklärt

E-Rechnung, geplante Kassenpflicht, Zeiterfassung: Für kleine Betriebe kommen in den nächsten Jahren mehrere Umstellungen. Hier finden Sie in wenigen Minuten heraus, was für Sie gilt und was zu tun ist – mit kostenlosen Checks und Rechnern.

E-Rechnungs-Check starten (2 Minuten)

Inhaberin einer Schreinerei prüft am Schreibtisch Rechnungen auf dem Laptop, im Hintergrund die Werkstatt
E-Rechnung empfangen
Pflicht seit 1. Januar 2025
E-Rechnung ausstellen, über 800.000 € Umsatz
Pflicht ab 1. Januar 2027
E-Rechnung ausstellen, alle übrigen
Pflicht ab 1. Januar 2028
Kassenpflicht über 100.000 € Umsatz
geplant ab 1. Januar 2028 (Gesetzentwurf)

Themenbereiche

E-Rechnung

Pflichten, Fristen, Formate und Software rund um die E-Rechnung – geprüft anhand der Angaben des Bundesfinanzministeriums.

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Kassenpflicht

Die geplante Kassenpflicht ab 2028: wer betroffen ist, was sich für die offene Ladenkasse ändert und wie Sie ein passendes Kassensystem finden.

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Geschäftskonto

Geschäftskonto für Selbständige, GmbH und UG: wann Sie eines brauchen, was es kostet und worauf Sie achten sollten.

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Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung in kleinen Betrieben: was heute gilt, was geplant ist und welche einfachen Lösungen es gibt.

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Kostenlose Checks und Rechner

E-Rechnungs-Check

Fünf Fragen – ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen.

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Kassenpflicht-Check

Sind Sie von der geplanten Kassenpflicht ab 2028 betroffen?

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Zeiterfassungs-Check

Was heute für Ihre Beschäftigten gilt – und was geplant ist.

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Kontokosten-Rechner

Was kostet Ihr Geschäftskonto wirklich pro Jahr?

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Kleinunternehmer-Rechner

Bleiben Sie unter den Grenzen 25.000 € und 100.000 €?

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So arbeiten wir

Woher die Angaben stammen, wie wir sie prüfen und wie sich diese Seite finanziert.

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E-Rechnung: das Wichtigste in Kürze

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Ein normales PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Zwischen Unternehmen ist es grundsätzlich nur noch während der Übergangsfristen erlaubt und nur, wenn der Empfänger zustimmt.

Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Empfangen können müssen aber alle inländischen Unternehmen.

Häufige Fragen

Betrifft die E-Rechnungspflicht auch meinen kleinen Betrieb?

Ja, beim Empfang ohne Ausnahme: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer und Freiberufler. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €.

Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang?

Ja. Laut Bundesfinanzministerium genügt für den Empfang bereits ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen von XRechnungen brauchen Sie zusätzlich ein Anzeigeprogramm – die Finanzverwaltung bietet dafür einen kostenlosen Viewer im ELSTER-Portal an.

Gibt es eine Strafe, wenn ich keine E-Rechnung ausstelle?

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das derzeit keine Ordnungswidrigkeit. Ihr Kunde hat aber einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine E-Rechnung, und ihm kann der Vorsteuerabzug Probleme bereiten. In der Praxis werden Geschäftskunden E-Rechnungen also einfordern.

Muss ich auch Rechnungen an Privatkunden umstellen?

Nein. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind von der Pflicht ausgenommen. Hier dürfen Sie weiterhin Papier verwenden oder ein normales PDF, wenn der Kunde einverstanden ist.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Stand Oktober 2026, geprüft November 2026).