
E-Rechnung
Pflichten, Fristen, Formate und Software rund um die E-Rechnung – geprüft anhand der Angaben des Bundesfinanzministeriums.
Zum Themenbereich →Für kleine Betriebe in Deutschland
E-Rechnung, geplante Kassenpflicht, Zeiterfassung: Für kleine Betriebe kommen in den nächsten Jahren mehrere Umstellungen. Hier finden Sie in wenigen Minuten heraus, was für Sie gilt und was zu tun ist – mit kostenlosen Checks und Rechnern.


Pflichten, Fristen, Formate und Software rund um die E-Rechnung – geprüft anhand der Angaben des Bundesfinanzministeriums.
Zum Themenbereich →
Die geplante Kassenpflicht ab 2028: wer betroffen ist, was sich für die offene Ladenkasse ändert und wie Sie ein passendes Kassensystem finden.
Zum Themenbereich →
Geschäftskonto für Selbständige, GmbH und UG: wann Sie eines brauchen, was es kostet und worauf Sie achten sollten.
Zum Themenbereich →
Arbeitszeiterfassung in kleinen Betrieben: was heute gilt, was geplant ist und welche einfachen Lösungen es gibt.
Zum Themenbereich →
Fünf Fragen – ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen.
Zum Check →
Sind Sie von der geplanten Kassenpflicht ab 2028 betroffen?
Zum Check →
Was heute für Ihre Beschäftigten gilt – und was geplant ist.
Zum Check →
Was kostet Ihr Geschäftskonto wirklich pro Jahr?
Zum Rechner →
Bleiben Sie unter den Grenzen 25.000 € und 100.000 €?
Zum Rechner →
Woher die Angaben stammen, wie wir sie prüfen und wie sich diese Seite finanziert.
Zur Methodik →Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.
Ein normales PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Zwischen Unternehmen ist es grundsätzlich nur noch während der Übergangsfristen erlaubt und nur, wenn der Empfänger zustimmt.
Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Empfangen können müssen aber alle inländischen Unternehmen.
Ja, beim Empfang ohne Ausnahme: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer und Freiberufler. Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. bis Ende 2027 bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €.
Ja. Laut Bundesfinanzministerium genügt für den Empfang bereits ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen von XRechnungen brauchen Sie zusätzlich ein Anzeigeprogramm – die Finanzverwaltung bietet dafür einen kostenlosen Viewer im ELSTER-Portal an.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das derzeit keine Ordnungswidrigkeit. Ihr Kunde hat aber einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine E-Rechnung, und ihm kann der Vorsteuerabzug Probleme bereiten. In der Praxis werden Geschäftskunden E-Rechnungen also einfordern.
Nein. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind von der Pflicht ausgenommen. Hier dürfen Sie weiterhin Papier verwenden oder ein normales PDF, wenn der Kunde einverstanden ist.