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Brauche ich ein Geschäftskonto?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler müssen Sie kein eigenes Geschäftskonto führen. Viele Banken erlauben die geschäftliche Nutzung ihrer Privatkonten aber nicht. Eine GmbH oder UG braucht in der Praxis immer ein Konto auf ihren eigenen Namen.

Geprüft im November 2026 anhand des GmbH-Gesetzes, des Handelsgesetzbuchs, der IHK München und der Kontobedingungen von ING und Commerzbank.

Handwerker sortiert in seiner Werkstatt Belege in eine grüne und eine graue Mappe, daneben eine Bankkarte

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Einzelunternehmer und Freiberufler: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto. Entscheidend sind die Bedingungen Ihrer Bank.
  • GmbH und UG: Die Gesellschaft ist eine eigene Person. Ihr Geld gehört nicht den Gesellschaftern. Ohne Konto der Gesellschaft lässt sich das Stammkapital bei der Gründung praktisch nicht einzahlen.
  • Trennung: Auch wenn Sie nicht müssen: Ein eigenes Konto für den Betrieb macht Buchhaltung, Steuererklärung und Belegsuche deutlich einfacher.

Wer braucht ein Geschäftskonto?

RechtsformGesetzliche Pflicht?Was in der Praxis gilt
Freiberufler (z. B. Grafikerin, Übersetzer)NeinPrivatkonto nur, wenn die Bank geschäftliche Umsätze erlaubt. Sonst droht die Kündigung.
Einzelunternehmen mit Gewerbe, auch e. K.NeinWie bei Freiberuflern. Kaufleute müssen grundsätzlich Bücher führen (§ 238 HGB). Kleine Einzelkaufleute mit höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn sind davon befreit (§ 241a HGB). Ein eigenes Konto erleichtert die Buchhaltung in jedem Fall.
GbR (mehrere Personen)Kein ausdrückliches GesetzUnsere Einschätzung: Ein gemeinsames Konto ist fast immer sinnvoll, damit nicht ein Partner Einnahmen auf seinem Privatkonto sammelt.
GmbH, UG (haftungsbeschränkt)Kein Paragraf „Kontopflicht“, aber zwingend in der PraxisDas Stammkapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt sein und den Geschäftsführern frei zur Verfügung stehen. Dafür braucht die Gesellschaft ein eigenes Konto.

Einzelunternehmer und Freiberufler: Die Bank entscheidet

Sie handeln als Privatperson. Ihr Betrieb hat kein eigenes Vermögen. Das Gesetz schreibt deshalb kein zweites Konto vor. Ein Gesetz, das Einzelunternehmern ein eigenes Geschäftskonto vorschreibt, gibt es nicht.

Die Grenze ziehen die Banken in ihren Bedingungen. Zwei Beispiele:

  • Die ING schreibt: Ihr Privatkonto „dürfen Sie nur zu privaten Zwecken und nicht gewerblich nutzen“. Die Nutzung für Geschäftsumsätze kann dazu führen, „dass das Konto geschlossen wird“.
  • Bei der Commerzbank muss das Girokonto „ausschließlich privat genutzt werden“. Eine Kontoführung zu geschäftlichen Zwecken durch Freiberufler oder Gewerbetreibende ist dort „nicht möglich“.

Einzelne Banken lassen geschäftliche Umsätze in kleinem Umfang zu. Das muss dann ausdrücklich in deren Bedingungen stehen. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen aus Foren, sondern lesen Sie die Bedingungen Ihres eigenen Kontos.

Wird Ihr Privatkonto gekündigt, laufen auch Miete, Gehalt und Lastschriften über ein Konto, das bald nicht mehr existiert. Das ist meist ärgerlicher als die Kosten für ein zweites Konto.

GmbH und UG: Ohne eigenes Konto geht es nicht

Die GmbH hat „selbständig ihre Rechte und Pflichten“ (§ 13 GmbHG). Sie ist also eine eigene Person. Für eine GmbH sind mindestens 25.000 € Stammkapital vorgeschrieben (§ 5 GmbHG). Bei einer Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Bei der UG muss das gesamte Stammkapital eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Die Geschäftsführer müssen bei der Anmeldung versichern, dass das Geld „endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer“ ist (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Die IHK München fasst es klar zusammen: Ohne Geschäftskonto ist die GmbH-Gründung ausgeschlossen, weil das Stammkapital nicht an einen Gesellschafter oder den Geschäftsführer gezahlt werden darf. Wie das Schritt für Schritt abläuft, steht im Ratgeber Geschäftskonto für GmbH und UG in Gründung.

Auch nach der Gründung gilt: Geld der GmbH ist kein Geld der Gesellschafter. Zahlungen vom Firmenkonto für private Zwecke brauchen eine klare Grundlage, etwa ein Geschäftsführergehalt oder eine Gewinnausschüttung. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Warum sich die Trennung auch ohne Pflicht lohnt

  • Übersicht: Auf dem Geschäftskonto sehen Sie auf einen Blick, was der Betrieb einnimmt und ausgibt.
  • Buchhaltung: Viele Buchhaltungsprogramme holen die Umsätze direkt vom Konto. Private Buchungen müssten Sie sonst einzeln aussortieren.
  • Steuerberatung und Finanzamt: Bei Fragen legen Sie in der Regel zuerst die Auszüge des Geschäftskontos vor. Laufen keine betrieblichen Zahlungen über Ihr Privatkonto, gibt es dort auch weniger zu erklären.
  • Rücklagen: Unterkonten helfen, Geld für Umsatzsteuer und Einkommensteuer beiseitezulegen.

Unsere Einschätzung: Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, spart mit einem eigenen Konto mehr Zeit, als es kostet. Was ein Konto im Jahr kostet, berechnen Sie mit dem Kontokosten-Rechner.

So gehen Sie vor

  1. Bedingungen prüfen: Suchen Sie in den Bedingungen Ihres Privatkontos nach „private Nutzung“, „gewerblich“ oder „geschäftlich“.
  2. Bedarf schätzen: Wie viele Buchungen haben Sie im Monat? Brauchen Sie Bargeld oder Karten für Mitarbeitende?
  3. Konto wählen: Nutzen Sie die Kriterien zur Auswahl, besonders zur Einlagensicherung und Buchhaltungsanbindung.
  4. Umstellen: Geben Sie die neue IBAN auf Rechnungen, im Impressum Ihres Shops und bei Lieferanten an. Rechnungsprogramme für E-Rechnungen brauchen die richtige Bankverbindung.

Häufige Fragen

Ist ein Geschäftskonto für Freiberufler Pflicht?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Viele Banken schließen aber in ihren Bedingungen aus, dass Sie das Privatkonto geschäftlich nutzen.

Was passiert, wenn ich mein Privatkonto trotzdem geschäftlich nutze?

Das hängt von Ihrer Bank ab. Die ING etwa schreibt, dass die Nutzung für Geschäftsumsätze zur Schließung des Kontos führen kann. Eine Strafe vom Staat gibt es dafür nicht; es ist eine Frage Ihres Vertrags mit der Bank.

Darf ich als Kleinunternehmer ein normales Girokonto nutzen?

Für Kleinunternehmer gelten dieselben Regeln wie für andere Einzelunternehmer: keine Pflicht, aber die Bedingungen der Bank zählen. Mehr zur Kleinunternehmerregelung finden Sie im Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Kann eine GmbH ihr Stammkapital auf das Konto des Geschäftsführers einzahlen?

Nein. Laut IHK München darf das Stammkapital nicht an einen Gesellschafter oder den Geschäftsführer gezahlt werden. Es gehört auf ein Konto der Gesellschaft.

Brauche ich als Einzelunternehmer ein spezielles „Geschäftskonto“ oder reicht ein zweites Privatkonto?

Ein zweites Privatkonto unterliegt denselben Bedingungen wie das erste. Wenn die Bank nur private Nutzung erlaubt, gilt das auch für das zweite Konto. Sicher sind Sie mit einem Konto, das ausdrücklich für Selbständige oder Geschäftskunden angeboten wird.

  1. § 13 GmbHG – Juristische Person; Handelsgesellschaft (abgerufen November 2026)
  2. § 5 GmbHG – Stammkapital, § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, § 7 GmbHG – Anmeldung und § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung (abgerufen November 2026)
  3. § 238 HGB – Buchführungspflicht und § 241a HGB – Befreiung (abgerufen November 2026)
  4. IHK München: So gründen Sie eine GmbH, Abschnitt Geschäftskonto (abgerufen November 2026)
  5. ING: Fragen zum Geschäftskonto und ING: Konto für Selbständige und Freiberufler (abgerufen November 2026)
  6. Commerzbank: Girokonten, Abschnitt „Wer kann ein Girokonto abschließen?“ (abgerufen November 2026)

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