Ratgeber
Geschäftskonto für GmbH und UG in Gründung
Nach dem Notartermin eröffnen Sie ein Konto auf den Namen der „GmbH in Gründung“ oder „UG in Gründung“ und zahlen dort das Stammkapital ein. Den Einzahlungsbeleg schicken Sie dem Notar. Erst dann meldet er die Gesellschaft zum Handelsregister an.
Geprüft im November 2026 anhand des GmbH-Gesetzes (§§ 5, 5a, 7, 8, 11) und der Gründungsmerkblätter der IHK Köln und der IHK München.

Das Wichtigste in drei Sätzen
- Reihenfolge: Notar beurkundet, dann Konto eröffnen, dann einzahlen, dann Beleg an den Notar, dann Anmeldung zum Handelsregister.
- Betrag: Bei der GmbH müssen vor der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein, bei der UG das gesamte Stammkapital.
- Bank: Nicht jede Bank eröffnet Konten für Gesellschaften in Gründung. Fragen Sie vor dem Notartermin nach.
Wie viel Geld muss auf das Konto?
| GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG) | Weniger als 25.000 €, mindestens 1 € je Geschäftsanteil |
| Vor der Anmeldung eingezahlt | Auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel, insgesamt mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG) | Das gesamte Stammkapital (§ 5a Abs. 2 GmbHG) |
| Sacheinlagen (z. B. Fahrzeug, Maschinen) | Möglich, mit Sachgründungsbericht | Ausgeschlossen |
| Besonderheit danach | Rest der Einlage bleibt geschuldet (§ 19 Abs. 2 GmbHG) | Ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG) |
Beispiel: Zwei Gesellschafter gründen eine GmbH mit 25.000 € und übernehmen je 12.500 €. Jeder muss mindestens ein Viertel seines Anteils zahlen, also 3.125 €. Zusammen wären das aber nur 6.250 €. Weil insgesamt 12.500 € nötig sind, zahlen beide zum Beispiel je 6.250 € ein.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1. VorbereitenFirmenname, Unternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital und Geschäftsführer festlegen. Die IHK Köln empfiehlt, Firma und Gegenstand vorab mit der IHK abzuklären. Fragen Sie jetzt schon bei Banken nach, ob sie Konten für Gesellschaften in Gründung eröffnen.
- 2. NotarterminDer Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll. Laut IHK Köln entsteht damit eine bereits handlungsfähige Gründungsgesellschaft, die „GmbH i. Gr.“. Seit August 2022 ist auch eine Online-Gründung per Video möglich. Seit August 2023 gilt das grundsätzlich auch für Sachgründungen, solange für die Sacheinlage keine andere Form vorgeschrieben ist (etwa bei Grundstücken).
- 3. Konto eröffnenKontoinhaber ist die Gesellschaft in Gründung, nicht ein Gesellschafter. Die Bank braucht dafür den beurkundeten Gesellschaftsvertrag.
- 4. Stammkapital einzahlenJeder Gesellschafter überweist seinen Anteil. Verwenden Sie einen eindeutigen Verwendungszweck, etwa „Stammeinlage Max Muster, Geschäftsanteil Nr. 1“.
- 5. Beleg an den NotarDie Bank bestätigt die Einzahlung, oft reicht ein Kontoauszug. Der Notar reicht die Anmeldung erst ein, wenn er den Nachweis hat. Die Geschäftsführer versichern darin, dass das Geld „endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer“ ist (§ 8 Abs. 2 GmbHG).
- 6. EintragungDas Registergericht prüft und trägt ein. Nach Auskunft des Registergerichts Köln dauert das in unproblematischen Fällen etwa eine Woche. Zahlen Sie die Gerichtskosten schnell, sonst verzögert sich die Eintragung.
- 7. DanachGewerbeanmeldung mit Handelsregisterauszug, steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Eintrag im Transparenzregister. Die Bank aktualisiert das Konto auf die eingetragene GmbH oder UG.
Haftung bis zur Eintragung
Die GmbH „als solche“ besteht erst mit der Eintragung (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer vorher im Namen der Gesellschaft handelt, haftet „persönlich und solidarisch“ (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Die IHK München rät, in dieser Phase keine langfristigen und weitreichenden Entscheidungen zu treffen. Halten Sie die Zeit zwischen Notartermin, Kontoeröffnung und Eintragung deshalb kurz.
Vorsicht, wenn das Stammkapital gleich wieder an einen Gesellschafter zurückfließen soll, etwa als Darlehen. Ist so etwas vor der Einzahlung vereinbart, wird der Gesellschafter nur unter engen Voraussetzungen von seiner Einlagepflicht frei, und die Vereinbarung muss in der Anmeldung angegeben werden (§ 19 Abs. 5 GmbHG). Bei solchen Plänen fragen Sie vorher den Notar oder eine Anwältin.
Worauf Sie bei der Bank achten sollten
- Gründung überhaupt möglich? Die ING etwa nennt die „GmbH i. G.“ ausdrücklich unter den Rechtsformen, die derzeit noch kein Geschäftskonto eröffnen können. Andere Anbieter werben gezielt mit einem Konto für die Stammkapitaleinzahlung.
- Dauer der Bestätigung: Wie schnell bekommen Sie den Einzahlungsbeleg für den Notar?
- Kosten in der Gründungsphase: Manche Anbieter verlangen für die Kapitaleinzahlung nichts oder bieten befristete Aktionen. Rechnen Sie aus, was das Konto nach der Aktion kostet, zum Beispiel mit dem Kontokosten-Rechner.
- Wer muss sich ausweisen? In der Regel alle Geschäftsführer, oft auch Gesellschafter mit größerem Anteil. Planen Sie dafür Zeit ein.
- Einlagensicherung: Wie das Guthaben geschützt ist, unterscheidet sich zwischen Banken und Zahlungsinstituten. Details im Ratgeber Geschäftskonto auswählen.
Checkliste für den Gründungstag
- Bank vorab gewählt und gefragt, ob sie Gesellschaften in Gründung annimmt.
- Ausweise aller Geschäftsführer und Gesellschafter bereit.
- Beurkundeten Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll als Datei vom Notar angefordert.
- Einzahlung jedes Gesellschafters mit eindeutigem Verwendungszweck.
- Einzahlungsbeleg an den Notar geschickt und eine Kopie für die eigenen Unterlagen gespeichert. Die IHK Köln empfiehlt das, um späteren Haftungsforderungen entgegentreten zu können.
Häufige Fragen
Kann ich das Konto schon vor dem Notartermin eröffnen?
Für die Gesellschaft in der Regel nicht. Die Gesellschaft in Gründung entsteht erst mit der Beurkundung, und die Bank braucht den beurkundeten Vertrag. Sie können aber vorher klären, welche Bank Sie nehmen und welche Unterlagen sie braucht.
Muss bei der GmbH das ganze Stammkapital eingezahlt werden?
Vor der Anmeldung nicht. Nötig sind ein Viertel auf jeden Geschäftsanteil und insgesamt mindestens 12.500 €. Den Rest schulden die Gesellschafter weiter. Von dieser Pflicht können sie nicht befreit werden (§ 19 Abs. 2 GmbHG).
Reicht bei der UG wirklich 1 €?
Rechtlich ja, jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten. Unsere Einschätzung: Mit sehr wenig Kapital ist das Eigenkapital oft schon durch die Gründungskosten aufgebraucht. Dann fehlt ein Puffer für die ersten Rechnungen. Viele Gründer wählen deshalb einen höheren Betrag. Lassen Sie sich dazu beraten.
Darf ich das Stammkapital nach der Eintragung ausgeben?
Ja, für die Geschäfte der Gesellschaft, zum Beispiel für Wareneinkauf oder Miete. Das Geld muss nicht auf dem Konto liegen bleiben. Zahlungen an Gesellschafter sind aber heikel; klären Sie diese vorher mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung.
Kann ich die Bank nach der Gründung wechseln?
Ja. Das Gründungskonto ist ein normales Geschäftskonto der Gesellschaft. Sie können später zu einer anderen Bank wechseln; denken Sie dann an neue IBAN auf Rechnungen und bei Lastschriften.
- § 5 GmbHG – Stammkapital; Geschäftsanteil und § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (abgerufen November 2026)
- § 7 GmbHG – Anmeldung der Gesellschaft und § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung (abgerufen November 2026)
- § 11 GmbHG – Rechtszustand vor der Eintragung und § 19 GmbHG – Leistung der Einlagen (abgerufen November 2026)
- IHK Köln: GmbH- und UG-Gründung, Checkliste (abgerufen November 2026)
- IHK München: So gründen Sie eine GmbH (abgerufen November 2026)
- ING: Fragen zum Geschäftskonto, Voraussetzungen und Rechtsformen (abgerufen November 2026)



